Im SPIEGEL stand es: Ein 38-jähriger Lehrer wurde entlassen, weil er seiner 15-jährigen Schülerin seine erotischen Träume gebeichtet hat. Verständlich. Schutzbefohlenen sollte man so etwas nie schreiben. Was er hätte machen können: mir schreiben. Ich hätte mich darüber gefreut. (vorausgesetzt, er hätte die gleichen Fantasien, wenn das Mädchen 18 Jahre alt gewesen wäre).
Was hätte er nicht alles beichten dürfen – wie oft er davon träumt, mit seinen Schülerinnen ins Bett zu gehen, was er mit ihnen alles anstellen würde, wie sie aussieht. Und dann hätte ich ihm geschrieben, dass er, bittschön, eine Frau finden soll, die sich als Schulmädchen verkleidet und sich mit ihm am Wochenende in die Schule einschleicht, um dort an der Tafel genau das zu machen, wovon er mir gerade geschrieben hat. Also: mündliche Prüfung abnehmen, seinen Rohrstock spüren, mit den Fingern zählen, etwas gegen Anal-phabetismus tun, etc…
Schade, aber nun ist es zu spät. Ich hätte mich ehrlich gefreut.